#happyselling :-)

Die neue Datenschutzgrundverordnung, die Ende Mai in Kraft tritt, ist momentan nicht nur im E-Commerce bzw. in der Beziehung zwischen Händler und Endkunde in aller Munde. Auch wir beschäftigen uns bereits seit letztem Jahr mit den Neuerungen und bekommen - berechtigterweise - immer mehr Anfragen zu dem Thema, wie Billbee als Softwarelösung damit umgeht bzw. was wir / was der Händler in Bezug auf die DSGVO anpassen, bereitstellen oder machen muss. Da ihr mit den unterschiedlichen Kanälen wie Amazon, eBay & Co. sowie eurem eigenen Shop schon genug zu tun habt, wollen wir das Thema DSGVO für euch in Bezug auf Billbee so einfach wie möglich gestalten. Daher ist in den letzten Wochen und Monaten bereits folgendes passiert:

  • Überarbeitung der AGB und Datenschutzbestimmungen (erledigt, noch nicht öffentlich)
  • Technische Anpassungen von Billbee / der Organisation zur Erfüllung der DSGVO (erledigt)
  • Bereitstellung eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) zwischen Billbee und dem Händler (erledigt, noch nicht öffentlich)

Im Mai (vor dem Stichtag) werden wir dann zum einen alle neuen Händler, sobald sie Billbee produktiv einsetzen möchten, aber auch alle bestehenden Händler bzw. Billbee Nutzer in einem entsprechenden Formular direkt in Billbee auffordern:

  1. ihre Kontaktdaten / Rechnungsdaten bestätigen bzw. aktualisieren,
  2. die neuen AGB & Datenschutzbestimmungen zu lesen und zu akzeptieren
  3. sowie einen elektronisch erzeugten ADV Vertrag zu bestätigen und herunterzuladen.

Wenn es so weit ist, werden wir das nochmal per E-Mail kommunizieren und zunächst freiwillig auf diese Möglichkeit hinweisen, später wird die weitere Nutzung von Billbee ohne Durchführung der drei Schritte dann aber nicht mehr möglich sein.Wir werden euch in der nächsten Zeit über Neuerungen bzw. Änderungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und bitten euch bis dahin unseren Support mit dieser Thematik nicht zu sehr zu strapazieren ;-)

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