Jana Klingelhöfer
Jana ist Content Managerin bei Billbee. Wenn sie nicht gerade dabei ist, ein neues How To Video für den YouTube Channel von Billbee zu drehen, kümmert sie sich um die redaktionellen Freiheiten von Blog und Webseite.
Worum es sich bei der neuen Umsatzsteuerreform zum One Stop Shop handelt, hast du wahrscheinlich schon mitbekommen. Wir haben die allgemeinen Informationen hier nochmal für dich zusammengefasst. Außerdem findest du ganz unten im Beitrag einen Einblick in die Änderungen, die zum Thema OSS bei Billbee anstehen.
One Stop Shop – häufig auch abgekürzt mit OSS – ist die Weiterentwicklung des bereits bekannten MOSS-Verfahrens (Mini-One-Stop-Shop) und soll das europäische Umsatzsteuerrecht vereinfachen. So weit, so gut – aber was heißt das jetzt genau?
Bisher gab es die Lieferschwellen der verschiedenen europäischen Länder. Die Lieferschwellen waren dafür gedacht, dass du dich als Online-Händler:in nicht in jedem Land, in das du sendest, auch umsatzsteuerlich registrieren musstest. Lagen deine Lieferungen unterhalb des Wertes der Lieferschwelle, dann musstest du dich nicht beim ausländischen Finanzamt registrieren, sondern konntest einfach weiterhin diese Lieferungen bei deinem Finanzamt in der Heimat versteuern. Hast du die Lieferschwelle eines oder mehrerer Länder allerdings überschritten, musstest du dich bei dem Finanzamt dieser Länder vor Ort registrieren. Das führte auch dazu, dass du laufend Umsatzsteuer-Erklärungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Ländern abgeben musstest, in denen du dich aufgrund der Überschreitung der Lieferschwelle umsatzsteuerlich registrieren musstest.
Um den bürokratischen Aufwand in den Griff zu bekommen, wird OSS eingeführt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Plattform als zentrale Anlaufstelle entwickelt. Wenn du als Online-Händler:in ins europäische Ausland versendest und über der Lieferschwelle liegst, dann kannst du deine Umsätze künftig über den One Stop Shop melden und deine Umsatzsteuerschuld dort begleichen. So musst du dich jetzt nicht mehr in jedem Land umsatzsteuerlich registrieren, in dem du die Lieferschwelle überschreitest.
Apropos Lieferschwelle: Statt für jedes Land eine einzelne Lieferschwelle, gibt es ab dem 01.07.2021 nur noch eine einzige Lieferschwelle. Diese Lieferschwelle liegt bei 10.000 € und gilt EU-weit.
Meldest und führst du deine Umsätze über OSS an das Bundeszentralamt für Steuern ab, dann kümmern die sich um die weitere Abwicklung. Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gemeldeten Umsätze und verteilt sie an das jeweilige Land in der EU.
Du kannst die sog. Fernverkäufe über das OSS an das Bundeszentralamt für Finanzen melden. Fernverkäufe sind die Verkäufe von Waren, die von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat an einen Endverbraucher geliefert werden.
Das bedeutet, dass wenn du als Händler:in mit Sitz in Deutschland Waren in die Niederlande lieferst, kannst du diese Umsätze über das OSS melden und musst dich nicht bei der niederländischen Finanzbehörde umsatzsteuerlich registrieren. Wenn du jetzt aber als Händler:in mit Sitz in Deutschland deine Waren an eine:n Endverbraucher:in in Deutschland lieferst, dann kannst du diese Umsätze natürlich nicht über das OSS melden – dafür ist nach wie vor deine reguläre Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland der richtige Ort.
Etwas komplizierter sieht das Ganze aus, wenn du z. B. das Amazon PAN EU-Programm oder ähnliche Programme nutzt. Unser Partner taxdoo hat diesen Sachverhalt aber einfach dargestellt. Wenn dich also grenzüberschreitende Fulfillmentprogramme betreffen, dann solltest du auf dem Blogbeitrag von taxdoo vorbei schauen!
Nach den ganzen allgemeinen Informationen kommen wir jetzt zu dem, was dich wahrscheinlich wirklich beschäftigt: Was musst du bei Billbee ändern, damit du am OSS teilnehmen kannst?
Die Einstellungen zum OSS wirst du unter Einstellungen / Grundeinstellungen und dort im Reiter „Ländereinstellungen“ finden.
Hier wird der aktuelle Regler „MOSS aktivieren“ durch den Regler „Teilnahme an OSS“ ersetzt. Dann haben wir in dem Screenshot noch einen zweiten Regler eingebaut: „Sonderregelung Lieferschwelle Kleinstunternehmer aktivieren“. Diesen Regler musst du immer dann aktivieren, wenn du unterhalb der Lieferschwelle von 10.000 € liegst. Hast du den Regler aktiviert (d.h. du liegst unterhalb der Lieferschwelle), dann wird das Datumsfeld, was du direkt darunter siehst, nicht eingeblendet. Ist der Regler deaktiviert (d.h. du bist über die Lieferschwelle gekommen), dann wird dir das Datumsfeld angezeigt. Hier musst du dann das Bestelldatum eingeben, ab dem du über die Lieferschwelle kommst. Wenn du also 01.07.2021 einstellst, wird eine Bestellung mit dem Bestelldatum 30.06.2021 unter der Lieferschwelle und eine Bestellung vom 01.07.2021 über der Lieferschwelle behandelt. Ist der deaktiviert, weil du über die Lieferschwelle gekommen bist, dann hat das noch eine weitere Auswirkung in deinem Billbee-Account, denn dann wird automatisch ein Tag in der Bestellübersicht für Fernverkäufe gesetzt.
Damit du deine Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern melden kannst, benötigst du die Daten über die Umsätze irgendwo gesammelt. Mithilfe von dem Tag, kannst du jetzt einen Export vornehmen, der nur die Bestellungen mit dem Tag „Fernverkäufe“ beinhaltet. Dafür hast du zwei Möglichkeiten:
Wie mit einer Bestellung im Hinblick auf OSS verfahren wurde, kannst du auch direkt in deiner Bestellung nachvollziehen. Das Ganze sieht dann so aus:
Wenn du noch offene Fragen zu OSS hast, dann schau' dir doch das Webinar an, was wir mit JERA GmbH zum Thems OSS gemacht haben. JERA ist Hersteller einer führenden Software zur Übergabe von Buchhaltungsdaten von Online-Händler:innen zum Steuerberatungsbüro. Das Webinar kannst du auf unserem YouTube-Channel anschauen! Da findest du auch noch weitere spannende Videos rund um Billbee.
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