Das neue Jahr steht vor der Tür und damit auch politische Änderungen die Auswirkungen auf den Online Handel haben - genauer die Umsatzsteuer Umstellung und der Brexit. Im Sommer gab es ja eine Reduzierung der Steuersätze, die zum neuen Jahr wieder hoch gesetzt werden. Im folgenden Beitrag wollen wir dich darüber informieren, was du wie beachten und umstellen musst, um für das neue Jahr gewappnet zu sein.
Erhöhung der Umsatzsteuer
Das Konjunkturpaket im Rahmen der Corona-Pandemie sieht nach der zeitlich begrenzten Senkung der Umsatzsteuer nun eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf den ursprünglichen Satz von 16 auf 19 Prozent (normaler Steuersatz) bzw. von 5 auf 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz) vor.
Um dir die Umstellung so leicht wie möglich zu machen, haben wir uns dazu entschieden, einige Maßnahmen zu ergreifen und einen Großteil der Fälle automatisch zu korrigieren.

Da für die Rechnung bzw. die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht das Bestell- oder Rechnungsdatum relevant ist, sondern das Leistungsdatum, ergeben sich einige Besonderheiten die zu folgenden Maßnahmen unsererseits führen und explizit für deutsche Unternehmen (bzw. solche mit derzeit hinterlegtem Steuersatz von 16 bzw. 5 Prozent) gelten:
- Der Standardsteuersatz im System wird automatisch auf 19 und 7 Prozent geändert, sofern vorher 16 und 5 Prozent eingestellt waren. Das betrifft sowohl bestehende Nutzer als auch Neukunden.
- Ab dem 1. Januar 2021 (0:00 Uhr) werden damit alle neuen Bestellungen mit 19 bzw. 7 Prozent importiert, sofern nicht die folgende Ausnahme zutrifft:
- Ist bei einer Bestellung, die nach dem 1. Januar importiert wird, ein Versanddatum oder Rechnungsdatum gesetzt, das VOR dem 1. Januar liegt, wird die Bestellung weiter mit 16 bzw. 5 Prozent angelegt
- Wird eine Bestellung nach dem 1. Januar über Billbee versendet, die vor dem 1. Januar importiert wurde (der Steuersatz steht also auf 16 bzw. 5 Prozent) und ist die Rechnung noch nicht(!) erstellt, ändern wir den Steuersatz beim Versand automatisch auf 19 bzw. 7 Prozent (sofern kein Versanddatum aus Dezember gesetzt ist).
- Wird für eine Bestellung, die vor dem 1. Januar mit 16 bzw. 5 Prozent importiert wurde, nach dem 1. Januar eine Rechnung bei Billbee erzeugt, wird der Steuersatz automatisch auf 19 bzw. 7 Prozent geändert.
- Wird für eine Bestellung bzw. Rechnung, die vor dem 1. Januar geleistet wurde (16 bzw. 5 Prozent) nach dem 1. Januar eine Gutschrift erstellt, wird automatisch und korrekterweise der Steuersatz der ursprünglichen Rechnung (16 bzw. 5 Prozent) verwendet.
Damit bleiben für dich nur folgende zwei Fälle, die du manuell korrigieren bzw. anpassen musst:
- Die Bestellung wurde vor dem 1. Januar importiert, die Leistung erfolgt aber erst nach dem 1. Januar (z.B. Versand außerhalb von Billbee): Hier muss der Steuersatz vor der Rechnungserstellung manuell auf 19 bzw 7 Prozent geändert werden.
- Die Bestellung wurde vor dem 1. Januar importiert und es wurde bereits eine Rechnung vor dem 1. Januar erstellt, die Leistung erfolgt aber erst nach dem 1. Januar: Hier muss eine Rechnungskorrektur erstellt, die ursprüngliche Bestellung kopiert, da der Steuersatz auf 19 bzw. 7 Prozent geändert und anschließend eine neue Rechnung erstellt werden.
Wir empfehlen dir, die automatische Rechnungserstellung via Regel im Übergangszeitraum (31. Dezember Abends bis 1. Januar) vorübergehend zu deaktivieren und zunächst zu überprüfen, ob alles korrekt funktioniert und die richtigen Steuersätze hinterlegt sind.
Brexit
Im Rahmen des ab 1. Januar 2021 geltenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der europäischen Union ergeben sich auch hier einige Änderungen bzgl. der umsatzsteuerlichen Behandlung. Eine verständliche und umfassende Übersicht findest du in dem Blog unseres Partners Taxdoo:
Brexit und die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2021
Insbesondere sollten die Besonderheiten berücksichtigt werden, die sich bei Verkäufen über Marktplätze und die damit verbundene Umsatzsteuerpflicht des Marktplatzbetreibers ergeben.
WICHTIG: Genaue Details, insbesondere zur Umsatzsteuerpflichtigkeit im Vereinigten Königreich (bzw. in Drittländern generell) sollten unbedingt mit dem Steuerberater geklärt werden!
Für die Abwicklung innerhalb von Billbee bedeutet das:
- Bestellungen mit Lieferadresse im Vereinigten Königreich werden ab dem 1. Januar 2021 als Drittland-Bestellungen importiert, sofern die Drittland-Erkennung in Billbee aktiviert ist.
- Bei entsprechender Einstellung wird der Brutto-Betrag = dem Netto-Betrag gesetzt.
- Bestellungen die VOR dem 1. Januar in Billbee importiert wurden, aber im Januar verschickt werden, müssen wieder manuell angepasst werden.
- Wir kennen ab dem 1.1. die neuen Ländercodes XU (Vereinigtes Königreich OHNE Nordirland) => Drittland und XI (Nordirland) => kein Drittland. Aktuell ist aber noch nicht bekannt, welche Marktplätze und Shopsysteme die neuen Ländercodes bereits ab 1.1. verwenden.
Auch hierfür empfehlen wir dir, die automatische Rechnungserstellung via Regel im Übergangszeitraum (31. Dezember Abends bis 1. Januar) vorübergehend zu deaktivieren und zunächst zu überprüfen, ob alles korrekt funktioniert und die richtigen Steuersätze hinterlegt sind. Ggf. macht es auch Sinn, die automatische Rechnungserstellung für Bestellungen mit Lieferadresse im Vereinigten Königreich über eine entsprechende Bedingung noch länger deaktiviert zu lassen, bis alle Details geklärt sind.
PS: Was unsere eigenen Rechnungen an dich betrifft, so werden die am 31. Dezember erstellten Rechnungen noch mit 16 Prozent ausgewiesen, da wir ja immer rückwirkend den vergangenen Monat berechnen (in dem Fall also Leistungszeitraum vor Januar). Ab dem 31. Januar wird es dann wieder Rechnungen mit 19 Prozent geben.
Photo by Habib Ayoade on Unsplash