
Im heutigen Gastbeitrag unseres Partners Landbell werdet ihr über Neuerungen im Verpackungsgesetz aufgeklärt und welche Auswirkungen das auch für kleine und mittlere Online-Händler hat:Seit dem 12. Mai 2017 ist es beschlossene Sache: Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wird in Kraft treten und beinhaltet auch für Online-Händler bedeutende, neue Verpflichtungen – selbst wenn diese nur kleine Verpackungsmengen in Verkehr bringen.
Denn in Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung. Das bedeutet: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden. Deshalb müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen einem sogenannten dualen System anschließen. Das übernimmt die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. Diese Pflicht gilt für den großen Elektronikmarkt ebenso wie für den kleinen Online-Shop. So wird gewährleistet, dass möglichst viele Verpackungen umweltgerecht entsorgt und wiederverwendet werden können.
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Auf Hersteller und Vertreiber von Verpackungen kommen hiermit neue Pflichten zu. Sie müssen sich zukünftig bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren. Ohne eine solche Registrierung dürfen sie keine Verpackungen in den Verkehr bringen. Außerdem müssen sie der Zentralen Stelle unverzüglich mitteilen, welche und wie viele Verpackungen sie über ein duales System beteiligen. Zwar tritt das neue Verpackungsgesetz erst am 01.01.2019 in Kraft, aber die Verpackungs- verordnung nimmt schon heute Online-Händler in die Pflicht. Auch heute schon drohen bei Missachtung Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 €. Gerade als kleiner Online-Shop kann es einem schnell passieren, dass man bei den ganzen Vorschriften den Überblick verliert. Um so wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der einem diese Arbeit abnimmt.
Die Checkliste: VERPACKG – DAS KOMMT AUF SIE ZU
ICH VERKAUFE NUR ÜBER AMAZON, EBAY & CO, BIN ICH DENNOCH BETROFFEN?
Definitiv! VerpackG betrifft ausnahmslos jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.
REGISTRIERUNG BEI DER ZENTRALEN STELLE
Als Online-Händler müssen Sie sich künftig bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ registrieren und werden dann online für jeden sichtbar gelistet. Erst dann dürfen Sie Verpackungen in Umlauf bringen.
BETEILIGUNG AN EINEM DUALEN SYSTEM
Sie sind schon heute verpflichtet, ein Duales System wie Landbell für die Rücknahme ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen
DATENMELDUNG BEI DER ZENTRALEN STELLE
Alle Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Mengenmeldung an ein Duales System übermittelt haben, müssen Sie künftig ebenso an die Zentrale Stelle melden. Auch die Dualen Systeme leiten die gemeldeten Verpackungs- mengen zum Abgleich an die Zentrale Stelle weiter.
MUSS ICH DAS ALLES SELBST ERLEDIGEN?
Die Registrierung und die Datenmeldung bei der Zentralen Stelle sind Ihre höchstpersönliche Pflicht und darf nicht an Dritte abgegeben werden. Bei der Rücknahme Ihrer Verpackungsmengen (Beteiligung an einem Dualen System) hilft Ihnen Landbell weiter.Für Betreiber von Online-Shops bietet die Landbell AG günstige Pauschalangebote an. Für 75 Euro pro Jahr können bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier, oder Kartonagen lizenziert werden. Das entspricht etwa der Menge von 400 mittleren Versandverpackungen. Darüber hinaus unterstützt Landbell die Unternehmen bei ihren anderen Pflichten, wie etwa der jährlichen Mengenmeldung. So können sich Online-Shops voll und ganz auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren.
Mehr Informationen und Zertifizierung unter www.verpackungsgesetz-info.de/lp und unter +49 (0) 6131 - 235 652 809
Photo by Klára Vernarcová on Unsplash