#happyselling :-)

Das Konjunkturpaket im Rahmen der Corona-Pandemie sieht eine zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent (normaler Steuersatz) bzw. von 7 auf 5 Prozent (ermäßigter Steuersatz) vor.

Um euch die Umstellung so leicht wie möglich zu machen, haben wir uns dazu entschieden, einige Maßnahmen zu ergreifen und einen Großteil der Fälle automatisch zu korrigieren.

Da für die Rechnung bzw. die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht das Bestell- oder Rechnungsdatum relevant ist, sondern das Leistungsdatum, ergeben sich einige Besonderheiten die zu folgenden Maßnahmen unsererseits führen und explizit für deutsche Unternehmen (bzw. solche mit hinterlegtem Steuersatz von 19 bzw. 7 Prozent) gelten:

  1. Ab dem 1. Juli 2020 (0:00 Uhr) werden alle neuen Bestellungen mit 16 bzw. 5 Prozent importiert.
  2. Der Standardsteuersatz im System ändert sich von 19 bzw. 7 Prozent auf 16 bzw. 5 Prozent. Das betrifft sowohl bestehende Nutzer als auch Neukunden.
  3. Ist bei einer Bestellung, die nach dem 1. Juli importiert wird, ein Versanddatum gesetzt, was VOR dem 1. Juli liegt, wird die Bestellung weiter mit 19 bzw. 7 Prozent angelegt
  4. Wird eine Bestellung nach dem 1. Juli über Billbee versendet, die vor dem 1. Juli importiert wurde (der Steuersatz steht also auf 19 bzw. 7 Prozent) und ist die Rechnung noch nicht(!) erstellt, ändern wir den Steuersatz beim Versand auf 16 bzw. 5 Prozent.
  5. Wird für eine Bestellung bzw. Rechnung, die vor dem 1. Juli  geleistet wurde (19 bzw. 7 Prozent) nach dem 1. Juli eine Gutschrift erstellt, wird automatisch und korrekterweise der Steuersatz der ursprünglichen Rechnung (19 bzw. 7 Prozent) verwendet.

Damit bleiben für euch nur folgende zwei Fälle, die ihr manuell korrigieren bzw. anpassen müsst:

  • Die Bestellung wurde vor dem 1. Juli importiert, die Leistung erfolgt aber erst nach dem 1. Juli (z.B. Versand außerhalb von Billbee): Hier muss der Steuersatz vor der Rechnungserstellung manuell auf 16 bzw 5 Prozent geändert werden.
  • Die Bestellung wurde vor dem 1. Juli importiert und es wurde bereits eine Rechnung vor dem 1. Juli erstellt, die Leistung erfolgt aber erst nach dem 1. Juli: Hier muss eine Rechnungskorrektur erstellt, die ursprüngliche Bestellung kopiert, da der Steuersatz auf 16 bzw. 5 Prozent geändert und anschließend eine neue Rechnung erstellt werden (siehe auch dieser Hilfe-Artikel).

Wir empfehlen euch, die automatische Rechnungserstellung via Regel im Übergangszeitraum (30. Juni Abends bis 1. Juli) vorübergehend zu deaktivieren und zunächst zu überprüfen, ob alles korrekt funktioniert und die richtigen Steuersätze hinterlegt sind.

PS: Was unsere eigenen Rechnungen an euch betrifft, so werden die am 1. Juli erstellten Rechnungen noch mit 19 Prozent ausgewiesen, da wir ja immer rückwirkend den vergangenen Monat berechnen (in dem Fall also Leistungszeitraum vor Juli). Ab dem 1. August wird es dann bis Januar 2021 Rechnungen mit 16 Prozent geben.

Photo by StellrWeb on Unsplash

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